Jugendschutz


Kein Verkauf an Jugendliche unter 18 Jahren!

Seit dem 01.04.2016 ist nach §10 Abs. 3 JuSchuG eine Altersprüfung vor dem Kauf zwingend vorgeschrieben. Alle Tabakwaren sind ein Genussmittel nur für Erwachsene, daher unterstützen wir zu 100 % den Jugendschutz in Deutschland, indem wir uns nach besten Möglichkeiten bemühen, dass Jugendliche unter 18 Jahren bei uns nicht einkaufen können, auch wenn es dadurch zu kleinen Umständlichkeiten für Erwachsene Kunden kommen kann.

Ab dem 01. April 2016 gelten Änderungen im Jugendschutzgesetz, die insbesondere den Onlinehandel mit Tabakwaren betreffen und auch den Bestellprozess beeinflussen.

Mit diesem Stichtag sind wir laut §10 Absatz 3 des Jugendschutzgesetzes dazu verpflichtet, auf unserer Homepage deutlich zu kennzeichnen, dass ein Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht stattfindet. Zusätzlich bedarf es einer genauen Überprüfung der Volljährigkeit unserer Kunden. In der Begründung zur Gesetzesänderung heißt es dazu im Allgemeinen Teil, Abschnitt II:

»Zum Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen werden im JuSchG folgende Maßnahmen ergriffen: […] Es wird sichergestellt, dass Tabakwaren sowie elektronische Zigaretten und elektronische Shishas auch über den Versandhandel nur an Erwachsene abgegeben werden.«

Zur Umsetzung der Altersprüfung online heißt es weiterhin in Abschnitt VI,5:

»Für den Online-Handel gibt es technische Mittel, wie zum Beispiel Prüfroutinen zur Feststellung der Volljährigkeit anhand der Personalausweisnummer (sogenannter Perso-Check) oder verifizierter Adressdaten (zum Beispiel Schufa-Q-Bit-Check).«


Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Die beschriebenen Maßnahmen sind Teil des neuen Jugendschutzgesetzes, gültig seit 01.04.2016, und gelten damit ausnahmslos und gleichermaßen für alle Händler von Tabakwaren in Deutschland. Eine Zuwiderhandlung seitens des Händlers ist strafbar. Nur so können wir Ihnen weiterhin erstklassige Tabakwaren bequem über das Internet anbieten.